Donnerstag, 11. März 2010

Saisonauftakt - leider nicht in Québec



Zeit wirds. Unvermeidlicherweise haben wir auch dieses Jahr die hiesige Motorradmesse besucht. Wie immer kaum Neues aber es ist so wie mit dem Murmeltier in der USA: ein untrügliches Zeichen das der Winter bald vorbei ist. Leider ist das ab dann so eine Sache mit der hiesigen Gesetzgebung. Es gibt nämlich eine Winterreifenvorschrift. D.h. von 15. Dezember bis einschließlich 15. März (24 Uhr) dürfen Fahrzeuge nur mit Winterreifen bewegt werden. Für Motorräder gibt es aber laut meiner Kenntnis keine diesbezügliche Ausrüstung. Stollenbereifung ist zwar theoretisch tauglich hat aber keine Winterkennzeichnung. Also besteht defacto ein Motorradverbot für diesen Zeitraum. Die Bullen sind davon natürlich mal wieder ausgenommen da sie angeblich ein "véhicule d`urgence" darstellen. Zweierlei Maß also mal wieder und absolutes rumgeeiere ohne klare Linie. Stellvertretend für viele lokale gesetzbeberische Maßnahmen bzw. Auslegungen. Ich werde da mal eine kleine Liste zusammenstellen - da wird es dem rechtsstaatlich kultivierten und geprägten Deutschen ganz anders. Oder wie meine seelige Mutter immer zu sagen pflegte: andere Länder, andere Sitten.

http://ruefrontenac.com/

Wer des französischen mächtig ist ......

Dafür kann man aber nahezu gefahrlos und beliebig oft bei Rot über die Ampel fahren ................... (natürlich nur, wenn gerade kein "véhicule d`urgence" in der Nähe ist ....)

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